Sondermaschinen nach Maß
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Service
EG-Maschinenrichtlinie
DIN ISO
Industrie 4.0
25 Jahre Büttel und Marx

CE-Kennzeichnung

Jeder Hersteller von Maschinen ist gesetzlich dazu verpflichtet die Übereinstimmung (Konformität) mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu bescheinigen. Durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG) deutsches Gesetz.

Der Hersteller und später auch der Betreiber müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen um die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht zu gefährden. Dies sowohl bei der Anwendung (bestimmungsgemäßen Verwendung) als auch während aller Lebensphasen der Maschine wie z.B. Transport, Installation und Wartung.

Die Maßnahmen beginnen bereits in der Entwicklungs- und Konstruktionsphase mit der Risikobeurteilung sowie begleitend während der Montage und Inbetriebnahme der Maschine durch den Hersteller, bis hin zum Betrieb der Maschine durch den Anwender.

Die Ingenieure der Fa. Büttel und Marx GmbH sind im Umgang mit der EG-Maschinenrichtlinie geschult. Durch Unterstützung einer professionellen Sicherheits-Software werden die Risikobeurteilungen, die Bedienungsanleitungen, die Konformitätserklärungen und die CE-Kennzeichnungen der Maschinen im Hause Büttel und Marx selbst durchgeführt.